11.07.2007 11:21
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Allgemein

Zu allen Zeiten mussten Sicherheitsbehörden notfalls auch Kommunikation kontrollieren können, unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen, um zu verhindern, dass schwere Anschläge stattfinden.
Satan Schäuble

Und gerade fällt mir an dem Zitat noch was auf: Warum ist das eigentlich so? Warum müssen Sicherheitsbehörden dass “zu allen Zeiten” können? Und inwiefern ist dieses Argument noch verfassungskonform, beispielsweise in Bezug auf das Recht auf Privatsphäre oder freie Meinungsäußerung?

Ich persönlich gehe ja bereits davon aus, dass dieses Blog hier vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Vielleicht ist es nicht wichtig genug, aber ausschließen kann ich es nicht. Wie frei, meint ihr, äußere ich mich dann wohl noch?

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