Im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen hört man immer wieder 2 Argumente:
- Ich habe doch nichts zu verbergen!
- Wenn es hilft, Verbrechen zu verhindern, ist es gut.
Das erste Argument lasse ich hier mal weitgehend unberücksichtigt – es ist sehr schwer zu entkräften, aber ich frage die Leute dann meistens gern, was genau dann an der DDR schlecht war, und ob sie das staatliche Verhalten dort okay fanden. Und was sie glauben, wie die Bürger sich aufgrund der Überwachung gefühlt und verhalten haben.
Das zweite Argument jedenfalls fand ich auch immer schwer zu kontern. Es ist ja was dran – mit welchem Recht lässt man Verbrechen geschehen, die man verhindern könnte (die ideologische Antwort lautet: Mit dem Grundrecht bzw. Persönlichkeitsrecht, aber das ist eben sehr abstrakt).
Harte Zahlen liefert jetzt eine Stellungnahme durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung. Darin beziehen sich die beteiligten Gruppen auf “eine Studie des Bundeskriminalamts, nach der die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote “von derzeit 55 % im besten Fall auf 55,006 %” erhöhen kann. Andere Studien fanden überhaupt keinen Einfluss der Maßnahmen auf Kriminalitätsstatistiken.
Soviel also zu Argument 2.