10.11.2007 19:28
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Allgemein

So, aufgepasst – Wehret den Anfängen, heißt es ja immer, und augenblicklich kommen die Fortsetzungen arg flott.

Wie wir alle mitbekommen haben, ist die Totalüberwachung, äh, Vorratsdatenspeicherung beschlossene Sache. Was man schon nicht mehr unbedingt weiß, ist folgendes: Natürlich brauchen Polizei und Anwälte einen richterlichen Beschluss, um irgendwen abzuhören/ zu überwachen/ Daten anzufordern. So weit, so gut.

Anders ist das allerdings bei Nachrichtendiensten (zB der BND). Leuchtet ja ein, wie sollen die das heimlich machen, wenn die ständig um Erlaubnis fragen müssen.

Wir halten also fest: Polizei und Anwaltschaft werden kontrolliert, Nachrichtendienste nicht. Schlimm genug.

Vor diesem Hintergrund nun muss man die Idee von Herrn “GG Artikel 20 (4)” Schäuble lesen, eine zentrale “Überwachungsstelle” im Bundesverwaltungsamt aufzubauen. Ganz unabhängig von den Assoziationen, die einem da so kommen, sehe ich hier ein entscheidendes organisatorisches Problem: Wenn die sowohl für Polizei wie für Nachrichtendienste die Arbeit machen, müssen die ja auch ohne richterlichen Beschluss arbeiten.

Und direkt ist die Kontrolle der Polizei für den Arsch. Geschickter Schachzug.

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