In der Diskussion um die heimlichen Onlinedurchsuchungen ist ein neuer Spielstein aufgetaucht: Der Bürgeranwalt.
Da heimliche Onlindurchsuchungen naturgemäß heimlich ablaufen, kann der Bürger seine Rechte ja gar nicht verteidigen. Er weiß ja gar nichts von der ganzen Sache. Deswegen gibt es dann den Bürgeranwalt, der passt fein auf, dass alles richtig abläuft.
Nach wie vor scheint es den Entscheidungsträgern nicht begreiflich zu sein, dass es nur sekundär um die tatsächliche Durchführung dieser Maßnahmen geht (für die der Bürgeranwalt eventuell hilfreich wäre), sondern primär um den Einfluss, den die Möglichkeit dieser Maßnahmen auf unsere Gesellschaft hat, auf jeden einzelnen, ob das jetzt durchgeführt wird oder nicht.
Drastisches Beispiel: Wenn es in einem Staat legal ist, Frauen zu schlagen, ist das nicht nur schlimm für die Frauen, die geschlagen werden, sondern auf einer völkerrechtlichen Dimension bedeutsam, weil in diesem Staat etwas falsch läuft, weil alle Frauen dort Angst haben müssen, weil sie sich dementsprechend anders verhalten, sich vor den Männern ducken und gehorchen.
Nur sind bei uns das Problem gerade nicht die gewalttätigen Männer, sondern ein gewalttätiger Staat.
Wenn die Freiheit stirbt, sieht man das nicht an blauen Flecken. Man sieht das daran, dass niemand mehr zu kämpfen wagt.