04.07.2007 16:24
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Allgemein

Gibt es eigentlich schon Fan-T-Shirts für das Bundesverfassungsgericht? Die Klage einiger Bundestags-Abgeordneter, die ihre Nebentätigkeiten nicht offenlegen wollten, wurde jetzt abgewiesen.

Von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten gehe “eine besondere Gefahr für die Unabhängigkeit” der Abgeordneten aus, heißt es im Urteil. Das Volk habe deshalb “Anspruch darauf” zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber “nachrangig”.
Bundesverfassungsgericht, via Tagesschau.de

Wunderbares Urteil. Obwohl ich ja sonst immer auf Datenschutz poche, und hier natürlich die Privatsphäre beschnitten wird, finde ich das richtig – diese Menschen vertreten uns schließlich, sind als Person öffentlich, wie man nur öffentlich sein kann (nochmal ganz anders als meinetwegen ein Schauspieler), und deshalb finde ich die Entscheidung goldrichtig.

Wobei ich die Bedenken von Herrn Merz im oben verlinkten Artikel durchaus auch nicht dumm finde (obwohl ich Herrn Merz politisch verabscheue). Er befürchtet nämlich, dass aus diesem Grund möglicherweise irgendwann nur noch Beamte und Berufspolitiker im Bundestag sitzen, und eben keine Leute, die auch im “wahren Leben” Geld verdienen. Speziell bei Anwälten, Ärzten oder Therapeuten ist die Darlegungspflicht natürlich wirklich sehr pikant.
Da kommt es dann sehr auf das Procedere an. Namen von Klienten müssen natürlich Tabu sein, aber Höhe und Herkunft der Einnahmen ist ja nicht zuviel verlangt.
Muss jeder normale Bürger bei einer Steuerprüfung übrigens auch offenlegen, da kommt dann auch keiner mit “informationeller Selbstbestimmung”. Weil: Ein Teil meines Geldes gehört nun mal allen (sprich: dem Staat), und bei Politikern ist es eben auch und noch mehr so: Ein Teil des Geldes und vor allem des Gewissens eines Politikers, gehört allen.

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