Monatsarchive: November 2007

12.11.2007 16:35
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Menschenskind, manches klappt ja doch. Der Staat ist einigermaßen transparent, und es liegt ein PDF der Bundestagssitzung vom 9.11. vor. Das ist humorig zu lesen (besonders die Zwischenrufe), und in Teilen tatsächlich sehr aufschlussreich. Auf S. 51 (bzw. 12993) unten geht’s los.

Getrennt wird dabei im Übrigen ein Gesetz zur Reform der Telekommunikationsüberwachung – hier gibt es tatsächlich ein paar Verbesserungen, namentlich die Verpflichtung, nach einer Maßnahme die “Opfer” zu informieren und vor allem einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern (Ärzte etc.) – sowie auf der anderen Seite die Umsetzung der europäischen Richtline zur Vorratsdatenspeicherung.

Mal ein paar Auszüge:

Frau Zypries (SPD), Justizministerin:
Es werden nur Daten gespeichert, die ohnehin generiert werden; es müssen keine zusätzlichen Daten generiert werden.

Augenwischerei. Mit dem Argument könnte man auch den Wortlaut der Gespräche aufzeichnen, das wird ja auch “generiert”. Der Bezug sind Flatrates, wo bislang nicht gespeichert werden musste, welche Seiten besucht werden. Das ist jetzt anders.
(Dabei fällt mir auf, man könnte doch mal ein hübsches Skript schreiben, das alle 2 Sekunden eine neue Seite anfragt. Damit generiert man dann jede Menge Datenmüll und bewegt möglicherweise die Anbieter dazu, sich zu ärgern und evtl. was zu tun. Vielleicht erhöhen sie natürlich auch nur die Preise).

Frau Zypries (SPD), Justizministerin:
Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur
geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche
Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt.
[...]
Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über
künftige Kompetenzen der Geheimdienste. Dies muss in
einem anderen Gesetz geregelt werden.

Das ist tatsächlich gut. Für Geheimdienste liegt aber noch keine Regelungen vor – ich bin unsicher, was das für die augenblicklichen Befugnisse heißt.

Herr Kauder (CDU/CSU):
Wie ist denn die augenblickliche Gesetzeslage? Es geht bei diesem Gesetzentwurf nicht um den Großen Lauschangriff; den haben wir schon in der Strafprozessordnung. Es geht nicht um das Abhören von Telekommunikationsinhalten; das haben wir schon. Es geht um das Abgreifen von Übermittlungsdaten, sogenannten Verkehrsdaten. Herr Kollege Ströbele, auch das haben wir schon in § 100 g und § 100 h der Strafprozessordnung.
Genau bei diesen beiden Vorschriften bestand Handlungsbedarf;
denn diese beiden Paragrafen laufen zum 31. Dezember 2007 aus. Hätte die Bundesregierung nicht reagiert, würde das bedeuten, dass wir Verkehrsdaten ab dem 1. Januar 2008 überhaupt nicht mehr abfragen dürfen.

Das finde ich tatsächlich hochinteressant. Also, primär weil das zeigt, wie schlimm es jetzt schon läuft, aber durchaus auch, weil dann die augenblickliche Debatte wirklich arg heiß geworden ist.
Im Wesentlichen hängt sich Herr Kauder dann aber an den Änderungen für Berufsgeheimnisträger und Einzelbeispielen von erfolgreicher Überwachung auf. Auf verfassungsrechtliche Bedenken geht er nicht wirklich ein. Zudem mogelt er sich geschickt durch die Fallstricke:

[Einzelbeispiel erfolgreicher Überwachung geht voran]
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Drittbetroffene in solchen gravierenden Fällen abgehört werden dürfen und dass Verbindungsdaten erhoben werden dürfen. Das soll auch so bleiben.
Herr Kauder (CDU/CSU)

Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist der Weg in eine Gesellschaft, in der den Bürgern nicht mehr getraut wird, und sie unter Generalverdacht gestellt werden.

Die Vorzüge für die Strafverfolgung sehe ich durchaus (anders als bei Videoüberwachung öffentlicher Plätze). Aber die Verhältnismäßigkeit bleibt hier nicht gewahrt, und die Freiheit wird stückweise abgeschafft. Das ist eine Tendenz, die man in den Beispielen und Einzelbeispielen nicht findet, ist aber genau die Tendenz, um die es geht. Schönes Beispiel, wo genau diese Tendenz mit Einzelerfolgen wegerklärt werden soll:

Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher.

Herr Kauder (CDU/CSU)

Ja, genau. Und wie finden wir raus, wer die Verbrecher sind? Achja, richtig.

Hier noch ein Beispiel von geschickter Rethorik, glücklicherweise zerschlagen von Herrn Ströbele:

Herr Kauder (CDU/CSU)
[Es gibt ohnehin schon einen Paragraphen der] besagt, dass man Verbindungsdaten für Zwecke der polizeilichen Ermittlung erheben darf.
Herr Ströbele (B90/ Grüne)
Aber nur bei einem bestimmten Verdacht!

Wichtiger Unterschied, tatsächlich. Hello Generalverdacht.

Hachja.
Wir sind der Staat. Fuck Emporkömmlinge. Bis bald.

12.11.2007 16:10
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Oh je, wie peinlich. 26 Leute aus der SPD haben der Totalüberwachung zugestimmt, haben aber jetzt das Bedürfnis sich zu rechtfertigen (Heise.de).

Angeblich geben diese 26 Leute dort auch zu Protokoll, dass sie nur zugestimmt hätten, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ohnehin Teile des Gesetzes kassieren würde.

Ja wo leb ich denn verdammt?

Nur zur Info: Gewaltenteilung ist eigentlich eine gute Idee. Wenn die Gesetzgeber jetzt der Rechtsprechung ihren Job übergeben…

On a sidenote: Gestern wurde mir zu Gehör gebracht, dass Abgeordnete nicht überwacht werden. Ne, ja klar, das geht ja auch nicht. Wo würde die Demokratie dahin kommen, wenn Abgeordnete bespitzelt würden?

Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte.

10.11.2007 19:28
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So, aufgepasst – Wehret den Anfängen, heißt es ja immer, und augenblicklich kommen die Fortsetzungen arg flott.

Wie wir alle mitbekommen haben, ist die Totalüberwachung, äh, Vorratsdatenspeicherung beschlossene Sache. Was man schon nicht mehr unbedingt weiß, ist folgendes: Natürlich brauchen Polizei und Anwälte einen richterlichen Beschluss, um irgendwen abzuhören/ zu überwachen/ Daten anzufordern. So weit, so gut.

Anders ist das allerdings bei Nachrichtendiensten (zB der BND). Leuchtet ja ein, wie sollen die das heimlich machen, wenn die ständig um Erlaubnis fragen müssen.

Wir halten also fest: Polizei und Anwaltschaft werden kontrolliert, Nachrichtendienste nicht. Schlimm genug.

Vor diesem Hintergrund nun muss man die Idee von Herrn “GG Artikel 20 (4)” Schäuble lesen, eine zentrale “Überwachungsstelle” im Bundesverwaltungsamt aufzubauen. Ganz unabhängig von den Assoziationen, die einem da so kommen, sehe ich hier ein entscheidendes organisatorisches Problem: Wenn die sowohl für Polizei wie für Nachrichtendienste die Arbeit machen, müssen die ja auch ohne richterlichen Beschluss arbeiten.

Und direkt ist die Kontrolle der Polizei für den Arsch. Geschickter Schachzug.

10.11.2007 14:51
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So, ich bin jetzt Kleinparteienwähler. Also, war ich vorher meistens auch, aber nicht immer. Jetzt schon.

Aus einem Beschluss des SPD-Vorstands vom 23.04.07:

Jede zusätzliche Forderung nach neuen Maßnahmen oder schärferen Gesetzen muss nicht nur dahin gehend geprüft werden, ob sie tatsächlich mehr Sicherheit bringen könnten, sondern sie müssen auch mit den Grundwerten unserer bewährten Verfassung vereinbar sein.

Die SPD ist die Partei der inneren Sicherheit und der Bürgerrechte.

Das Abstimmungsergebnis bei der Entscheidung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung:

Partei Ja Nein Anders
SPD 176 7 39
CDU/CSU 190 4 30
FDP 0 58 3
Linke 0 41 12
Grüne 0 45 6

Egal, ob der Beschluss Heuchelei ist, oder ob die Abgeordneten keine Ahnung haben, warum diese Entscheidung nicht zu dem Beschluss passt: Das ist nicht mehr wählbar.

PS: Außerdem sieht die Seite der SPD aus wie von einer Boulevard-Zeitung.

10.11.2007 13:32
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Neuer Artikel über Polyamory auf sueddeutsche.de..
Und auch wenn der interviewte Psychologe deutlich analytische Wurzeln hat, sagt er schlaue Dinge. Im Grunde geht es viel mehr um Eifersucht als um Poly, aber da kann man ja durchaus gut ansetzen.

09.11.2007 12:22
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So, kurzer Bruch des Schweigens, der Staat wird abgeschafft, da blog ich, solange ich kann.

Für alle die der Meinung sind “sie haben nichts zu verbergen”. Das wird leider niemanden retten:

via Polylog.tv

Darüber hinaus hier ein hübscher kleiner Flashfilm der eingängig verschiedene Facetten der Überwachung beleuchtet. Insbesondere “Paul denkt” auf der zweiten Seite ist ausgesprochen gut.